Wie du den Staat für die Reparatur deines Autos (mit)zahlen lässt
Unfälle mit dem Auto können schnell passieren, doch was machst du, wenn du selbst auf den Kosten der Reparatur sitzenbleibst? So kann dir der Staat helfen:
Wusstest du, dass du Unfallkosten als Werbungskosten in deiner Steuer absetzen kannst? Nein? Die meisten wissen tatsächlich nicht, dass dies möglich ist! Vor allem wenn die Reparatur nach einem Straßenverkehrsunfall teurer als das gesamte Auto selbst ist, kann das Ganze schnell ärgerlich werden. Besonders im Winter, wenn die Autofahrer*innen oftmals Schnee, Regen und Glätte ausgesetzt sind, kann es schneller als gedacht zu einem Unfall kommen. Darum kannst du in bestimmten Situationen deine Rechnungen beim Staat geltend machen.
Wir verraten dir, wie du die Unfallkosten absetzen kannst!
Ganze 170.853 meldepflichtige Wegeunfälle gab es im Jahr 2021 laut DGUV. Die Situation wird vor allem dann kompliziert, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, an dem die Autofahrer*innen selbst die Schuld tragen. In diesem Fall trägt die Versicherung die Unfallkosten der anderen beteiligten Personen nämlich nicht. Doch dabei kann Steuererklärung Abhilfe leisten! Die meisten Berufspendler*innen haben nicht die leiseste Ahnung, dass sie in einem solchen Fall eine Steuererleichterung erhalten können. Allerdings gibt es dabei einige Sachen zu beachten.
So funktioniert das Ganze:
Wenn sich der Unfall zwischen deiner Wohnung und Arbeitsstelle ereignet, es sich also um einen sogenannten Wegeunfall handelt, kannst du die Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen! Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, den Unfall tatsächlich erlitten zu haben, es sich um eine berufliche Fahrt gehandelt hat und du jegliche Rechnungen als Nachweis zu diesem Zweck aufbewahrst. Außerdem kannst du keine Kosten geltend machen, die bereits von der Versicherung oder anderen Dritten übernommen wurde.
Leider ist es auch nicht bei jedem Schaden möglich!
Für das Absetzen des Unfallwagens spielt es eine Rolle, wie alt das Fahrzeug ist: Der Abschreibungszeitraum für ein Auto liegt zwischen sechs und acht Jahren und ist auch von der Kilometerleistung abhängig. Wenn dein Auto also älter als acht Jahre ist, ist der Restwert gleich null und dein Auto gilt als abgeschrieben. In dem Fall könntest du demnach Schäden nicht mehr geltend machen. Ansonsten kannst du aber selbst bei Totalschäden mit einem Werbungskostenabzug rechnen, wie selbst Lexware schreibt.
Das solltest du beachten:
Wenn du auf einen steuerlichen Vorteil abzielst, ist die Dokumentation besonders wichtig. Deswegen lohnt es sich beispielsweise, ein Kfz-Gutachten erstellen lassen. Wichtig ist zumindest, dass ein Unfallbericht vorliegt, denn nur so kann nachgeprüft werden, was tatsächlich passiert und wie hoch der Schaden ist. Außerdem können dir auch Schreiben von Arbeitgeber*innen helfen, um zu beweisen, dass es wirklich ein Wegeunfall war. Im Zweifel kannst du dem Finanzamt auch eine eidesstaatliche Versicherung anbieten, um die Richtigkeit deiner Ansprüche zu untermauern. Vergiss nicht, dass du jegliche Belege aufheben musst, um auch die entstandenen Kosten nachzuweisen.