Mythen über den Autoverkehr & Anderes: Glaubst du auch daran?
Im Straßenverkehr existieren viele Mythen. Doch was ist eigentlich wahr und was ist falsch? Viele Autofahrer kennen die Regeln im Autoverkehr nicht!
Über Regeln im Straßenverkehr hört man ja so einiges. Dieses muss immer beachtet werden, jenes sollte tunlichst vermieden werden, solches ist absolut verboten. Unzählige Mythen über das korrekte Verhalten im Autoverkehr kursieren. Wir wollen mit diesen Mythen hier mal so richtig aufräumen und nehmen dafür die aus unserer Sicht größten Mythen genau unter die Lupe. Ihr werdet sehen, so manche Verkehrsregeln, die im Umlauf sind, erweisen sich als ausgemachter Blödsinn.
Los geht's!
Mythos #1: Auf einem Mutter-Kind-Parkplatz dürfen nur Mütter parken, sonst zahlt man Bußgeld
Hier muss man differenzieren: In der allgemeinen deutschen StVO kommt ein solch ausgewiesener Parkplatz nirgends vor - somit kann man gegen überhaupt nichts verstoßen.
Anders ist es allerdings auf privaten Grundstücken. Hier darf der Eigentümer sehr wohl Mütter mit Kindern schützen und ihnen eine Parkfläche reservieren. Wer als nicht-Mutter dennoch auf einem solch ausgewiesenen Platz parkt, dem droht eine Geldstrafe; doch überall dort, wo darauf hingewiesen wird, dass die StVO gilt, der muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.
Zum nächsten Mythos geht es auf der nächsten Seite.
Mythos #2: Alkohol am Steuer ist verboten
Stimmt so nicht! Wer am Steuer ein Bier trinkt und bei einer Kontrolle unter dem erlaubten Wert von 0,5 Promille bleibt, dem drohen keinerlei rechtliche Konsequenzen.
Trotzdem raten wir definitiv davon ab, Alkohol am Steuer zu genießen! Einerseits wissen die meisten Leute nicht, wann die 0,5-Promille-Schwelle überschritten ist. Andererseits sind viele Menschen schon ab einem niedrigeren Promille-Gehalt nicht mehr ganz fahrtüchtig.
Den nächsten Mythos haben wir auf der nächsten Seite aufgedeckt.
Mythos #3: Auf der Autobahn muss immer mindestens 60 km/h gefahren werden
Stimmt nicht! Euer Fahrzeug muss zwar mindestens auf 60 km/h kommen können, doch es ist mitnichten der Fall, dass man immer und auf jeder Autobahn diese 60 km/h auch fahren muss.
Allein schon im Stau ist das wohl gar nicht möglich, aber auch in anderen Situationen kann die 60 km/h Grenze unterschritten werden, ohne rechtliche Folgen.
Noch ein Mythos ist auf der nächsten Seite zu finden.
Mythos #4: Ein Fahrverbot in Deutschland gilt immer auch im Ausland
Das ist quatsch! Es gibt viele Länder, in denen ein in Deutschland erteiltes Fahrverbot nicht gilt. Informiere dich im Vorhinein, ob das Land, in das du fährst, das Fahrverbot aus Deutschland übernimmt oder nicht - oder handel dir ganz einfach gar kein Fahrverbot ein, dann bist du immer auf der sicheren Seite!
Weiter zum nächsten Mythos!
Mythos #5: Das Handy darf nur im Flugmodus während der Fahrt benutzt werden, beispielsweise zum Musik hören.
Das lasst lieber bleiben! Das Telefon darf nämlich nicht gegriffen werden, egal um welche Handlung und welchen Modus es sich handelt. Eine Ausnahme bietet die feste Handy-Halterung: Wenn das Handy in einer solchen Halterung steckt, dürft ihr Anrufe entgegennehmen und kurzzeitig Apps anwählen. Aber schon bei einer SMS drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Weiter geht es zum nächsten Mythos.
Mythos #6: Das Fahren ohne festes Schuhwerk ist nicht erlaubt
Ein hartnäckiger Mythos, der einfach nicht stimmt! Es gibt kein Gesetz, dass das Fahren in Flip-Flops oder barfuß verbietet. Strafzahlungen drohen somit nicht. Trotzdem ist es von Vorteil, stabiles Schuhwerk zu tragen, da das Abrutschen vom Gas- und Bremspedal viel weniger wahrscheinlich als in Flip-Flops ist.
Mythos Nummer 7 auf der nächsten Seite.
Mythos #7: Das Benutzen der Lichthupe ist immer Nötigung!
Das Benutzen der Lichthupe ist oft Nötigung und innerorts und bei anhaltendem Lichthupen drohen auch Flensburger Punkte und Strafzahlungen. Doch außerorts darf die Lichthupe genutzt werden, um eine Überholabsicht anzukündigen. Das soll dem voran fahrenden Fahrer signalisieren, sich zu konzentrieren, damit bei dem Manöver nichts schiefgeht.
Das heißt: nicht direkt wütend werden über den Nötiger, sondern erst einmal beobachten, was nach der ersten Benutzung der Lichthupe passiert.
Zum nächsten Mythos geht es auf der nächsten Seite.
Mythos #8: Auch auf einem Parkplatz gilt die Rechts-vor-links-Regel
Nein, auch hier müssen wir euch enttäuschen, wenn ihr bisher daran geglaubt habt. In der StVO gilt grundsätzlich die Rechts-vor-links-Regel, doch Parkplätze sind davon ausgenommen - hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Schätzt also lieber die Situation ein und verzichtet gegebenenfalls auf euer Vorrecht; das kann viel unnötigen Ärger ersparen.
Noch ein Mythos ist auf der nächsten Seite zu finden.
Mythos #9: Bei einem kleinen Unfallschaden reicht ein Zettel mit der Telefonnummer am anderen Fahrzeug aus.
Nein, das stimmt auch nicht. Ihr seid neben dem Angeben eurer Telefonnummer am beschädigten Auto auch verpflichtet, 30 Minuten zu warten und zu hoffen, dass der Besitzer des Autos eintrifft, um Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen.
Wenn ihr euch daran nicht haltet, droht euch im schlimmsten Falle eine Anzeige wegen Fahrerflucht, das braucht wirklich niemand!
Noch ein Mythos wird auf der nächsten Seite aufgedeckt.
Mythos #10: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
Das stimmt grundsätzlich, solange keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert werden. So steht es seit 2020 in der StVO: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“
Das bedeutet in der praktischen Anwendung, dass, wenn Autos oder andere Fahrzeuge im Sinne der StVO genug Platz haben, um nebeneinander fahrende Fahrräder zu überholen und der Verkehr somit nicht weiter gestört wird, dann darf man auch nebeneinander fahren. Vorsichtig sein sollte man trotzdem, denn das Nebeneinanderfahren lädt ja häufig dazu ein, sich zu unterhalten und vielleicht etwas unaufmerksamer zu werden.
Zum nächsten Mythos geht es auf der nächsten Seite.
Mythos #11: Einen Parkplatz Freihalten ist erlaubt
Nein! Wenn sich jemand zu Fuß in eine Parklücke Stellt und auf einen Autofahrer wartet, um ihm die Lücke freizuhalten kann das als Nötigung anderer Fahrzeugführer eingestuft werden, welche mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Also: Lieber ein paar Minuten länger suchen!
Auch bei Umzügen muss ein temporäres Halteverbot beim Straßenamt beantragt werden. Das kostet zwar meist eine Gebühr ist aber immerhin rechtlich korrekt! Es reicht also nicht, ein eigenes Schild aufzustellen, auch wenn andere Verkehrsteilnehmer dies meist respektieren. Legal ist es aber nicht!
Weiter zum nächsten Mythos!
Mythos #12: Kostenlos Parken bei defektem Parkscheinautomat
Der Jubel über einen kostenlosen Parkplatz bricht aus, sobald der Parkscheinautomat erneut außer Betrieb ist. Doch die Freude ist möglicherweise verfrüht, denn falls andere Automaten in der Nähe funktionieren, bleibt die Parkgebühr trotzdem fällig. Dies ist eine häufige Missinterpretation, die zu unerwünschten Bußgeldern führen kann. Selbst wenn tatsächlich alle Automaten defekt sind, muss die Parkscheibe im Auto platziert werden, da es nicht ausreicht einfach nur ohne Parkschein zu parken. Und die angegebene Höchstparkdauer darfst du nicht überschreiten.
Noch ein Mythos wird auf der nächsten Seite aufgedeckt.
Mythos #13: Beim Auffahrunfall ist immer der Hintermann schuld
Die Schuldfrage bei Auffahrunfällen ist nicht so simpel wie es auf den ersten Blick scheint. Üblicherweise wird der Hintermann in solchen Fällen als hauptsächlich Verantwortlicher angesehen, da er verpflichtet ist, ausreichenden Abstand zu halten und rechtzeitig zu bremsen. Doch es gibt Situationen, in denen auch der Vordermann eine Teilschuld tragen kann. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Vordermann ohne triftigen Grund plötzlich stark abbremst, beispielsweise für ein kleines Tier auf der Straße. Dennoch liegt die Beweislast für ein solches Verhalten beim aufgefahrenen Hintermann. Er muss nachweisen können, dass der Vordermann unangemessen und grundlos gebremst hat.
Noch einen Mythos findest du auf der nächsten Seite.
Mythos #14: Immer auf der Mittelspur fahren ist verboten
Auf deutschen Autobahnen sieht man immer wieder PKWs, die auf der mittleren Spur bleiben, obwohl sie längst überholt haben. Manche Fahrer scheuen den ständigen Spurwechsel, während andere sich darüber ärgern, dass das Rechtsfahrgebot oft missachtet wird. Schließlich sollte die mittlere Spur nicht permanent blockiert sein, oder? Tatsächlich gibt es eine Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die hier eine gewisse Flexibilität erlaubt. Selbst wenn auf der rechten Spur nur hin und wieder ein Fahrzeug unterwegs ist, ist es erlaubt, auf der mittleren Spur zu bleiben. Dies soll die Anzahl gefährlicher Spurwechsel reduzieren, wobei die Interpretation von "hin und wieder" subjektiv ist. Das Behindern anderer Fahrer durch das in der Mitte Fahren ist aber weiterhin verboten.
Einen Letzten Mythos haben wir auf der nächsten Seite aufgedeckt.
Mythos #15: Spurwechsel im Stau spart Zeit
Es ist verlockend, im Stau immer wieder auf die vermeintlich schnellere Nachbarspur zu wechseln, um schneller voranzukommen. Tatsächlich gibt es einen gewissen Zeitgewinn, aber er ist begrenzt. Studien zeigen unterschiedliche Ergebnisse, wobei maximal ein bis zwei Minuten gespart werden können, und andere keine Zeitersparnis feststellen. Das häufige Spuren-Hopping erhöht jedoch die Unfallgefahr und stört den Verkehrsfluss. Das abrupte Abbremsen hinter den Spurwechslern führt zu noch mehr Stau für nachfolgende Fahrzeuge. Insgesamt ist es ratsam, Geduld zu bewahren und den Spurwechsel im Stau auf ein Minimum zu beschränken, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten.