Die 18 größten Irrtümer im deutschen Straßenverkehr
Was sind die größten Irrtümer im deutschen Straßenverkehr? Wir klären auf, an welchen Mythen und Legenden über die STVO wirklich etwas dran ist.
Wenn es um die Frage geht, was im Straßenverkehr zulässig ist, gehen die Meinungen häufig sehr weit auseinander. In dieser Hinsicht ist es somit auch nicht verwunderlich, dass viele Irrtümer aufkommen und verbreitet werden. Doch darf man eigentlich mit einem Gipsbein Autofahren? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn man nur FlipFlops an hat – dürfen wir dann barfuß fahren? Das sind die 18 größten Irrtümer im deutschen Straßenverkehr!
Wir gehen ihnen auf den Grund:
Es ist verboten, barfuß zu fahren.
Tatsächlich ist das ein Irrtum. Hinterm Steuer ist grundsätzlich alles erlaubt – auch High Heels und ein Gipsbein. Die einzige Bedingung ist, dass man das Auto sicher steuern kann. Wenn es jedoch zu einem Verkehrsunfall kommt, und dieser auf mangelhaftes Schuhwerk zurückgeführt wird, so bekommt der jeweilige Fahrer eine Mitschuld.
Verbandskästen haben ein Verfallsdatum.
Auch das ist ein Mythos! Es unterliegen nämlich nur bestimmte Teile des Kasteninhalts einem Verfallsdatum, wie zum Beispiel sterile Kompressen. Somit ist es absolut ausreichend, nur die einzelnen Bestandteile nach Ablauf des Datums auszutauschen. Bei Fehlen des Verbandskastens werden übrigens fünf Euro fällig!
Die Nebelschlussleuchte darf bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Diese Aussage kann so pauschal nicht getroffen werden. Das Aktivieren der Nebelschlussleuchte ist im Grunde erst dann gestattet, wenn die Sichtweise bei unter 50 Metern liegt. Das entspricht der Entfernung zwischen zwei Leitpfosten an der Autobahn. Wenn die Sichtverhältnisse so schlecht sind, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.
Langsames fahren ist kein Problem.
Das stimmt tatsächlich nicht! Denn wenn du ohne triftigen Grund langsamer fährst als erlaubt und dabei den Verkehrsfluss behinderst, verstößt du gegen § 3 Abs. 2 StVO! Das kostet sogar 20 Euro und die Polizei ist dazu berechtigt zu prüfen, ob der Fahrer möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder andere Gründe vorliegen, weshalb der Fahrer langsamer als erlaubt unterwegs ist.
Handy am Ohr ist im Stand erlaubt.
Dieser Satz ist nur dann richtig, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Ist dies nicht der Fall, greift der Gesetzgeber streng durch: Es gibt einen Punkt in Flensburg und es werden 60 Euro Bußgeld fällig. Daher sollte man sich in Zukunft gründlich überlegen, ob das Telefonat nicht ein paar Minuten warten kann, sodass man am Straßenrand oder beim nächsten Parkplatz anhalten kann.
Das Trinken von Alkohol am Steuer ist verboten.
Das ist ebenfalls nicht richtig. Wenn du während der Fahrt hinter dem Steuer ein Bier trinkst, genießt du weiterhin den Schutz des Gesetzgebers. Denn grundsätzlich ist es völlig egal, wann du dich bis zur erlaubten Promillegrenze von 0,5 hochtrinkst. Ist diese Grenze jedoch überschritten, gibt es zwei Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 500 Euro.
Ein Fußgänger darf eine Parklücke reservieren.
Wir kennen das Problem alle: Die Fußgängerzone ist absolut überfüllt und dementsprechend scheint es keinen einzigen freien Parkplatz mehr zu geben. Praktisch ist es, wenn man einen Beifahrer voraus schicken kann, sodass dieser einen freihält. Doch das ist leider verboten. Beim Einparken gilt die alte Rechtsregel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es gelten keine Ausnahmen!
Es muss eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald sich Einsatzfahrzeuge nähern.
Nein! Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, wenn der Stau beginnt! Denn ist die Gasse von Anfang an gebildet, haben es die Rettungskräfte deutlich einfacher und können die Unfallstelle schneller erreichen. Daher ist es wichtig, sich direkt einzuordnen und das nicht unnötig hinauszuzögern.
Der von hinten Auffahrende hat bei einem Unfall immer Schuld.
Das stimmt nicht. Es kann schließlich auch sein, dass das vordere Auto den Rückwärtsgang eingelegt hat oder aus unerfindlichen Gründen gebremst hat, sodass der Rückwärtige Fahrer keine Chance außer dem Auffahrunfall hat.
Es gilt: einen Zeugen sollte man immer parat haben.
Betrunken Fahrrad fahren ist erlaubt.
Da sollte man immer sehr vorsichtig sein, denn ab einer Promille-Messung von 1,6 gilt auch auf dem Zweirad: MPU, 2 Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei einem Stau darf man auf dem Standstreifen bis zur nächsten Autobahn-Ausfahrt fahren.
Don't do it! Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Polizei ist das Fahren auf dem Standstreifen erlaubt. Wer ohne eine solche Freigabe erwischt wird, dem Drohen 75€ Strafzahlung und Punkte in Flensburg.
Ein Bus, der mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle steht, darf nicht überholt werden.
Das wird vielen in der Fahrschule beigebracht, doch tatsächlich ist es so: Fahrende Busse, die die Warnblinker eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. Anders ist es bei an der Haltestelle stehenden Bussen. Die dürfen immer -aber nur in Schrittgeschwindigkeit - überholt werden. Und immer unbedingt auf eventuelle Fußgänger achten, die vor dem Bus die Straße überqueren wollen.
Rechts überholen ist verboten.
Nicht grundsätzlich richtig: in Ortschaften und Städten dürfen Autos - vorausgesetzt es handelt sich um mehrspurige Straßen - auch rechts überholen.
Selbst auf der Autobahn besteht eine Ausnahmeregelung für das Überholverbot. Wer sich im Stau befindet, darf rechts mit maximal 80 km/h und einer maximal 20 km/h höheren Geschwindigkeit den Überholten hinter sich lassen
Die Lichthupe zu benutzen ist immer Nötigung
Das stimmt so nicht. Innerorts ist das absolut verboten und kann im schlimmsten Fall zu Punkten in Flensburg und Bußgeldzahlungen kommen.
Jedoch dürft ihr außerorts die Lichthupe nutzen, um ein Überholmanöver anzukündigen. Das sollt ihr sogar tun, um bei den voranfahrenden Verkehrsteilnehmern das Bewusstsein für eure Überholabsicht zu festigen. Fahrt dabei aber nicht zu dicht auf - das kann euch dann wieder als Nötigung ausgelegt und bestraft werden.
Bei einem Unfall ist es ist nicht verboten zu 'gaffen'
Das stimmt mittlerweile nicht mehr. Inzwischen zahlt man bis zu 1.000€ Strafe bei intensivem und anhaltendem Gaffen. Dem liegt zugrunde, dass das Beobachten von Unfällen Polizei und Notarzt bei ihrer Arbeit hindern kann.
Außerdem ist es einfach uncool, sich am Leid anderer zu laben.
Das Reißverschlussverfahren ist sinnvoll, aber nicht gesetzlich geregelt
Auch das stimmt nicht. Seit geraumer Zeit ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, das Reißverschlusssystem zu kennen und einzuhalten. Im Wortlaut:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.
Wer diese Regelung nicht einhält, dem drohen Bußgeldzahlungen.
Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, darf unbegrenzt geparkt werden.
Besser nicht machen, sonst droht auch hier ein Knöllchen, denn: Im Falle eines nicht funktionierenden Parkscheinautomats dürft ihr zwar kostenlos parken; die Höchstparkdauer des jeweiligen Parkplatzes muss allerdings weiterhin eingehalten werden.
Daher ist die Parkscheibe auch an Parkplätzen mit defekten Automaten, immer Pflicht.
Solange jeder Bußgeldbescheid bezahlt wird, darf ein Mensch so oft falsch parken wie es ihr/ihm beliebt
Das wissen vermutlich die wenigsten unter euch: Man darf oft falsch parken, doch ab 60 Knöllchen aufwärts im Jahr wird es brenzlig. Wer es tatsächlich hinbekommt, mehr als einmal in der Woche falsch zu parken, dem drohen Führerscheinentzug und/oder die berüchtigte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
Das passiert aber hoffentlich keinem von euch!