Führerschein: Die Nummern können bei Nichtbeachtung zum Bußgeld führen
Als Besitzer eines Führerscheins sind dir sicher schon mal die Nummern darauf aufgefallen. Bei Nichtbeachtung dieser kann dir sogar ein Bußgeld drohen:
79: Dreirädrige Fahrzeuge
Bei dem unteren Führerschein ausgestellt im Jahr 2012 denkt man zuerst, dass neben dem B-Führerschein auch ein Motorrad-Führerschein vorhanden ist, wenn man dann genau hinguckt, sieht man aber die Zahlen 79.03 und 79.04. Die 79.03 steht für dreirädrige Fahrzeuge und die 79.04 für Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg. Auch die 79.05 gibt es, bei der dann Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg gefahren werden dürfen. Und auch eine 79.06 gibt es, diese steht für Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt. Der Vollständigkeit halber gibt es übrigens auch eine 79.02: Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM.
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