Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn: Was sollte ich wissen?
Kennst du den Unterschied zum Tempolimit?
Deutsche Autobahnen sind im Ausland vor allem dafür bekannt, dass man quasi unbegrenzt schnell fahren darf – doch ist das auch wirklich der Fall? Schließlich haben wir alle schon mal von der sogenannten Richtgeschwindigkeit gehört.
Anscheinend haben wir jedoch nicht genau genug hingehört, denn die meisten von uns können mit dem Begriff dann doch nicht so viel anfangen: Ist die Richtgeschwindigkeit eine Art Tempolimit? Drohen Strafen, wenn ich sie überschreite? Und wie sieht es im Falle eines Unfalls aus? All diese Fragen haben wir für dich geklärt. Die Antworten gibt es auf den folgenden Seiten ...
Was versteht man unter der 'Richtgeschwindigkeit'?
Der Begriff 'Richtgeschwindigkeit' existiert seit dem Jahr 1978 und gilt für alle deutschen Autobahnen sowie alle autobahnähnlichen Straßen. Er schließt Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen ein und schreibt ein Tempo von 130 Stundenkilometern vor.
So weit, so gut – doch wo liegt der Unterschied zum Tempolimit?
Gibt es einen Unterschied zum Tempolimit?
Im Gegensatz zum Tempolimit ist die Richtgeschwindigkeit nicht als Begrenzung zu sehen: Die von ihr angepeilten 130 Stundenkilometer dienen als reine Empfehlung und verpflichten den Autofahrer in diesem Sinne nicht zur Einhaltung. Das Tempo darf also sowohl über- als auch unterschritten werden, was im Ermessen des jeweiligen Verkehrsteilnehmer liegt.
Trotzdem gibt es in der Hinsicht Einschränkungen!
An diese Weisungen muss man sich halten:
Die Straßenverkehrsordnung, genauer gesagt Paragraf 3, Absatz 1, sieht es vor, dass der Fahrer die Richtgeschwindigkeit an Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie seine eigenen Fähigkeiten anpasst.
Ist also beispielsweise die Sichtweite auf 50 Meter begrenzt, darfst du auch nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren – völlig unabhängig von der Richtgeschwindigkeit.
Doch wie sieht es im Falle eines Unfalls aus?
Richtgeschwindigkeit und Unfall:
Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet und in einen Unfall verwickelt ist, kann anteilig haften. Das ist vor allem der Fall, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Unfall durch Einhaltung der 130 Stundenkilometer hätte vermieden werden können – dann wird eine Mitschuld von immerhin 20 Prozent vermerkt.
Wie sieht es bei euch aus? Haltet ihr euch strikt an die Richtgeschwindigkeit oder darf es auch mal schneller sein?