Ausnahmen: Dann darf man rechts überholen
Wir kennen die Regel „nur links überholen“, sonst gibt es eine fette Strafe. Es gibt aber Ausnahmen von der Regel, bei denen du rechts überholen darfst.

#6 Die 20-Sekunden-Regel
Zwar wird die 20-Sekunden-Regel nicht ausdrücklich in der StVO erwähnt, jedoch ist sie eine weit verbreitete Faustregel. Sie besagt: Wenn die rechte Spur für einen Zeitraum von mehr als 20 Sekunden frei ist, bevor du ein anderes Fahrzeug überholen musst, bist du verpflichtet, auf die rechte Spur zu wechseln. Andernfalls kannst du auf deinem aktuellen Fahrstreifen bleiben, um unnötiges Hin- und Herwechseln zu vermeiden.
Sie geht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aus dem Jahr 1968 zurück. 21 Jahre später entschied das OLG Düsseldorf allerdings, dass diese Regel nur für zweispurige Straßen gilt. Auf dreispurigen Straßen müsse der Zeitraum, in dem man mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren kann, deutlich länger angesetzt werden. Allerdings könnte ein zukünftiges Gericht erneut zu einer anderen Einschätzung kommen.
Es gibt noch einen weiteren Fall, bei dem du rein technisch rechts überholen könntest: