Ausnahmen: Dann darf man rechts überholen
Wir kennen die Regel „nur links überholen“, sonst gibt es eine fette Strafe. Es gibt aber Ausnahmen von der Regel, bei denen du rechts überholen darfst.

#3 Wenn du dich in einer Ortschaft befindest
Sofern mindestens zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung führen, darfst du in einer geschlossenen Ortschaft rechts überholen. Auch an Straßenbahnen darf man rechts vorbeifahren. Hier herrscht jedoch eine Ausnahme in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind. Auch in Bereichen, in denen der Verkehr durch Ampeln geregelt ist, darf man rechts überholen. Es gelten also folgende Regeln:
a) Straßenbahnen überholst du immer rechts. Ausnahmen bilden Fälle, bei denen die Schienen zu weit rechts liegen und in Einbahnstraßen, in denen auch links überholt werden darf.
b) Auch wenn das Auto vor dir einen Linksabbiegevorgang anzeigt, darfst du es rechts überholen.
c) Und da vor Ampeln die Spur nicht immer Richtungsmarkierung angezeigt werden muss, darf auch in solch einem Fall rechts überholt werden.
d) Eine letzte Ausnahme bilden Durchgangsstraßen in der Innenstadt. Wenn diese mehrspurig sind, darfst du als Autofahrer deine Spur frei wählen und dementsprechend auch schneller fahren als die Fahrer auf der Spur nebenan.
Nicht vergessen solltest du auch folgende Verkehrsteilnehmer*innen: