Ausnahmen: Dann darf man rechts überholen
Wir kennen die Regel „nur links überholen“, sonst gibt es eine fette Strafe. Es gibt aber Ausnahmen von der Regel, bei denen du rechts überholen darfst.

#2 Bei Stau oder stockendem Verkehr
Laut § 7 Abs. 2 StVO darf man in Deutschland darüber hinaus auch bei dichtem Verkehr mit Schlangenbildung auf den Fahrspuren einer Richtung rechts überholen. Kommt es also zu einem Stau oder auch nur zu zähfließendem Verkehr, darf dann auch auf dem rechten Ausfädelungsstreifen überholt werden. Allerdings solltest du beachten, dass das nur mit mäßiger Geschwindigkeit und mit besonderer Vorsicht erlaubt ist in diesen Sonderfällen. Kann die linke Fahrspur nicht befahren werden oder bewegt sich dort eine Kolonne nur langsam voran, darf man jene mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen.
Wesentlich bekannter sollte eigentlich Folgendes sein: