Welche Verkehrsregeln muss man in einem Parkhaus beachten?
Einige Verkehrsregeln sollte man insbesondere im Parkhaus nicht unterschätzen – wetten, du wusstest nicht, was hier alles beachtet werden muss?
Verkehrsregeln sind auch für das Parkhaus wichtig und richtig – doch fast niemand weiß wirklich, an welche Regeln man sich halten muss. Sei es auf dem Weg zu einer Shopping-Mall, zum örtlichen Fitnessstudio oder zum Einkaufen im Supermarkt, so sind wir doch froh über ein paar gut zu erreichende Parkplätze, denn oft sind Parkhäuser stressfreier als die ewige Suche nach einem Parkplatz an der Straße. Doch an welche Regeln müssen wir uns denn jetzt halten? Dass es aber gar nicht immer so eindeutig ist, zeigen dir die folgenden fünf Verkehrsregeln, die du zwar nicht auf dem Schirm hattest, aber dennoch zu beachten sind.
Los geht's!
#1 Im Parkhaus gilt die StVO
Diese Verkehrsregel sollte eigentlich noch jedem bewusst sein. Dennoch gibt es immer wieder Fahrer*innen, die im Parkhaus nach eigenen Regeln fahren. Nicht zuletzt entstehen dabei Unfälle, die völlig unnötig sind. Aber Achtung: Nicht selten wird auch der eigentlich vorfahrtberechtigten Person eine Mitschuld gegeben. Beispielsweise, wenn der oder die Beteiligte auf sein Vorfahrtsrecht besteht und so den Unfall mit provoziert. Man sollte demnach nie glauben, dass man aus dem Schneider ist, nur weil man sich an die StVO hält. Ganz schön verwirrend, oder?
Die Regel kanntest du sicherlich schon, wie sieht's aus mit der nächsten?
#2 Es herrscht ruhender Verkehr
Im Gegensatz zum normalen Straßenverkehr, herrscht im Parkhaus kein fließender, sondern ein ruhender Verkehr. Das bedeutet, dass die Autos die meiste Zeit nicht in Bewegung sind und wenn sie fahren, dann nur langsam. Die Verkehrsregel geht aus dem Rücksichtsnahmegebot hervor, welches das Landgericht Saarbrücken 2012 entschied. So müssen Autofahrer*innen auf Parkplätzen immer damit rechnen, dass zur selben Zeit jemand anderes ausparken oder rückwärts fahren möchte. Demnach darf sich im ruhenden Verkehr nur mit einer Schrittgeschwindigkeit (nicht mehr als 10 km/h) fortbewegt werden und man sollte ständig bremsbereit sein.
Wusstest du schon die nächste Regel?
#3 Wie verhält man sich bei Unfällen im Parkhaus?
Im Parkhaus passieren schnell Unfälle: Man kann eine Wand touchieren, Türen verkratzen oder ein anderes Auto anfahren – hier gelten die gleichen Regeln wie bei Autounfällen außerhalb des Parkhauses. Wenn der oder die Geschädigte innerhalb einer Stunde nicht auftaucht, muss man die Polizei informieren, um Fahrerflucht zu vermeiden. Sogar kleine Schäden können teuer sein. Ab 1.300 Euro Schadenwert kann man vorübergehend die Fahrerlaubnis verlieren und Strafen erhalten. Wenn man die Versicherung schnell kontaktiert, übernimmt diese den Schaden normalerweise. Bei einem Unfall, bei dem beide Fahrzeuge in Bewegung waren, müssen die Versicherungen die Schuldfrage klären. Auch Schäden an Säulen oder anderen Dingen im Parkhaus müssen dem oder der Betreiber*in gemeldet werden.
Wir sind noch nicht am Ende:
#4 Es gilt das Hausrecht des Betreibers oder der Betreiberin
Neben der StVO kann der oder die Privateigentümer*in eines Parkhauses eigene, individuelle Regeln aufstellen, die zu befolgen sind. So können sie ganz einfach Gebrauch von ihrem Hausrecht machen und beispielsweise ,,unbefugte" Nutzer*innen abschleppen oder Frauenparkplätze ausweisen lassen. Um sich mit den individuellen Verkehrsregeln vertraut zu machen, sollte man sich im Parkhaus nach Schildern und Verkehrshinweisen umsehen – es empfiehlt sich also, vor der Nutzung von Parkhäusern und speziellen Parkplätzen die individuellen Regeln zu prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Bei einem ganz besonderen Parkplatz scheiden sich die Geister... wir sind gespannt auf deine Meinung:
#5 Wenn Männer sich auf einen Frauenparkplatz stellen
Man(n) kennt die Situation: Du bist spät dran und suchst vergebens nach einem freien Parkplatz. Dann erspäht man spontan einen verfügbaren Frauenparkplatz direkt in der Nähe des Ausgangs. Doch wie ist hier eigentlich die Rechtslage? Tatsächlich existieren Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze nicht in der StVO, sodass das Parken auf solch einem Parkplatz rechtlich nicht verboten ist. Dies wird dementsprechend auch nicht von der Polizei kontrolliert. Aber aufgepasst: Wer hier als Mann trotzdem parkt, der verstößt möglicherweise gegen die Hausordnung des Eigentümers des Parkhauses und kann sogar mit einem Hausverbot sanktioniert werden.
Die letzte Parkhaus-Verkehrsregel könnte einigen zum Verhängnis werden...
#6 Das Parkticket gilt als Vertrag
Wenn man in ein öffentliches Parkhaus fährt, dann zieht man in der Regel ein Parkticket, das die Dauer des Aufenthalts erfasst. In jedem Parkhaus herrschen andere Gebühren, sodass man häufig schon nach ein paar Minuten für das Parken zahlen muss. Doch was passiert eigentlich, wenn man das Parkticket verliert? Häufig müssen Autofahrer*innen ohne gültiges Parkticket eine Ausgleichszahlung errichten. Und leider bewegt sich diese meist rund um den Tageshöchstsatz des Parkhauses. Es handelt sich schließlich immer noch um einen ,,Vertrag", den man mit dem Eigentümer der Parkflächen eingegangen ist. Also lieber nicht verlieren!
Welche Verkehrsregeln waren dir schon bekannt?