Diese Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können teuer werden
Hier muss man tief in die Tasche greifen! Denn einige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind ganz schön teuer. Welche?
Wenn es um geltende Verkehrsregeln geht, gehen die Meinungen oftmals sehr stark auseinander. Das führt natürlich auch dazu, dass sämtliche Irrtümer über den Straßenverkehr verbreitet werden und letztendlich für wahr genommen werden. Doch wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus? Was ist okay und welche Ordnungswidrigkeiten werden hingegen mit einem Bußgeld geahndet und sind extrem teuer?
Wir verraten dir, welche Ordnungswidrigkeiten im Auto wirklich teuer werden!
Nach einem Unfall reicht es aus, einen Zettel zu hinterlassen.
Nein. Tatsächlich reicht es nicht aus, nach einem Unfall einfach einen Zettel am fremden Auto zu hinterlassen. Wichtig ist zunächst, dass die Wartezeit vor Ort eingehalten wird. Diese beträgt drei Minuten. Wenn der Besitzer des anderen Fahrzeuges in dieser Zeit immer noch nicht aufgetaucht ist, ist die Polizei zu rufen und der Unfall zu melden.
Es ist verboten, oberkörperfrei zu fahren.
Laut Experten ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Mann ohne Oberbekleidung Auto fährt. Doch ganz nackt sollte man auf keinen Fall sein. Das hat den Hintergrund, dass es zu einer Erregung öffentlichen Ärgernisses führen kann. Dies ist wiederrum strafbar und es droht folglich eine Geldbuße.
Der hinten drauffährt, hat immer die Schuld bei sich.
Die Sache scheint doch klar zu sein, oder? Doch diese Aussage entspricht nicht ganz der Wahrheit. Bei einem typischen Auffahrunfall hat tatsächlich derjenige Schuld, der hinten drauffährt. Doch wenn der Kollision ein Spurwechsel vorausging oder der Vordermann scheinbar ohne Grund scharf bremst, so ist die Lage anders zu beurteilen.
Mit FlipFlops sollte man sich nicht hinters Steuer setzen.
Geht man nach dem Gesetz, so steht lediglich drin, dass das Fahrzeug unter allen Umständen sicher beherrscht werden muss. Dass FlipFlops, High Heels etc. verboten sind, steht allerdings nicht im Gesetz. Solange also nichts passiert, ist das Fahren mit scheinbar ungeeigneten Schuhen oder barfuß nicht strafbar.
Es ist auf jeden Fall verboten, andere rechts zu überholen.
Auch diese Aussage entspricht nicht vollständig der Wahrheit. Auf mehrspurigen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften ist es nämlich erlaubt, rechts zu überholen. Außerhalb von Ortschaften darf auch rechts schneller gefahren werden. Das gilt allerdings nu, wenn es sich auf der linken Spur staut.
Wenn der Parkautomat kaputt ist, darf ich unbegrenzt parken.
Wenn der Parkautomat kaputt ist, hast du Glück. Denn die Parkgebühren hast du dir somit gespart. Allerdings darf deswegen dennoch nicht unbegrenzt geparkt werden. In einem solchen Fall muss die Parkscheibe gut sichtbar im Auto platziert werden, sodass nachvollzogen werden kann, wie lange das Fahrzeug bereits steht.
Man darf sich in eine Parklücke stellen, um diese freizuhalten.
Wir wissen wohl alle wie nervig es ist, wenn in der Fußgängerzone meilenweit kein freier Parkplatz in Sicht ist. Das ewige Suchen nervt und kostet vor allem Zeit. Dennoch darf man seinen Beifahrer nicht losschicken, um einen Parkplatz zu „reservieren“. Denn wer andere Fahrer auf diese Weise am Parken hindert, begeht eine Nötigung.
Das Trinken von Alkohol am Steuer ist verboten.
Das ist ebenfalls nicht richtig. Wenn du während der Fahrt hinter dem Steuer ein Bier trinkst, genießt du weiterhin den Schutz des Gesetzgebers. Denn grundsätzlich ist es völlig egal, wann du dich bis zur erlaubten Promillegrenze von 0,5 hochtrinkst. Ist diese Grenze jedoch überschritten, gibt es zwei Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 500 Euro.
Es muss eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald sich Einsatzfahrzeuge nähern.
Nein! Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, wenn der Stau beginnt! Denn ist die Gasse von Anfang an gebildet, haben es die Rettungskräfte deutlich einfacher und können die Unfallstelle schneller erreichen. Daher ist es wichtig, sich direkt einzuordnen und das nicht unnötig hinauszuzögern.