Abstand, Abbiegen und Co.: Das müssen Autofahrer und Radfahrer wissen
Ein leidiges, aber wichtiges Thema: Radfahrer! Weißt du, wie viel Abstand man zu Radfahrern halten muss und was du sonst beachten sollst?

Wer kennt es nicht, dass man gut gelaunt in sein Auto steigt, nur um dann festzustellen, dass man etwas Wichtiges vergessen hat, wie zum Beispiel eine Flasche Wasser für die Fahrt, es nervt uns. Genauso genervt sind aber auch viele Autofahrer*innen von den Radfahrer*innen, die uns tagein tagaus begegnen. Aber die können gar nicht immer etwas dafür, denn viele Autofahrer*innen wissen selbst nicht, wie viel Abstand man einhalten muss und wie man sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat.
Keine Sorge! Wir sagen es dir ...

#1 Der Überholvorgang
In Großstädten sind Radfahrer*innen fast überall anzutreffen, ob es dafür ausgewiesene Wege gibt oder nicht – sie sind immer da! Deswegen haben die Autofahrer*innen auch ordentlich damit zu kämpfen, die Radfahrer*innen rechtzeitig zu sehen. Dadurch, dass es nicht besonders wenig gibt, versuchen natürlich auch sie gerne mal einander zu überholen – dass sie dabei nicht genügend Platz haben oder ein Auto naht, wird oftmals übersehen! Dann kann es schon einmal zu sehr gefährlichen Situationen kommen.
Aber wie viel Platz sollte man den RadfahrerInnen denn nun genau lassen?

#2 Der Abstand zu Radfahrer*innen
Auch wenn die Regelung dazu bisher eher schwammig und ungenau formuliert war, so ist nun eine klare Regel zum Einhalten von Mindestüberholabstand bekannt. Egal ob für Autos, Motorräder oder Lastwagen – sie gilt! Innerorts soll der Abstand zu den Radfahrer*innen und den anderen Verkehrsteilnehmer*innen 1,50 Meter betragen, außerorts sogar ganze 2 Meter. Das hört sich erst einmal ziemlich viel an, ist aber nötig, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten!
Das gilt übrigens für das Überholen von E-Rollern und Elektrokleinstfahrzeuge. Der Mindestabstand ist dementsprechend für alle seit Ende April 2020 einzuhalten!
Aber im Alltag ist es manchmal gar nicht möglich, die Abstandsregelung einzuhalten. Was dann?

#3 Muss ich den Abstand auch einhalten, wenn nicht genügend Platz ist?
Natürlich sieht es in der Praxis immer anders aus. Und daher fragen wir uns, ob wir den Abstand zu den Fahrrädern nun auch einhalten müssen, wenn es grundsätzlich gar nicht im Verkehrsgeschehen möglich ist, diesen einzuhalten. Klare Antwort: Auch da ist der Abstand einzuhalten. Falls dies gar nicht möglich sein sollte, weil die Straßen zu eng seien, ist überholen eben gar nicht möglich oder sogar verboten! Schließlich darf derjenige, der überholen möchte, die anderen VerkehrsteilnehmerInnen nicht behindern. Bei Verstoß drohen bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Wir hätten da noch eine Frage, denn wir sehen es immer wieder im Straßenverkehr: Dürfen zwei oder mehrere Radfahrer*innen nebeneinander auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren?

#4 Dürfen Radfahrer*innen auch nebeneinander fahren?
Jetzt dürfen alle Radfahrer*innen einmal tief durchatmen, um danach in die Luft zu springen: denn die Verkehrsregelung besagt, dass man sogar nebeneinander fahren darf! Deswegen dürfen sie aber andere Verkehrsteilnehmer*innen noch lange nicht behindern – also ruhig Mut und entspannt durchatmen! So schlimm wird es wohl nicht werden, wenn sich jede Partei gegenseitig akzeptiert. Für Radfahrer*innen gilt also, man darf nur nebeneinander fahren, wenn sich die Autos hinter einem nicht stauen! Das gilt übrigens auch erst ab drei Fahrzeugen! Sollten erst zwei Autos hinter euch fahren, braucht ihr euch nicht unbedingt gleich hetzen, aber die Autos auch nicht unnötig behindern!
Dürfen Radfahrer*innen rechts überholen?

#5 Dürfen Radfahrer*innen ein Auto an der Ampel rechts überholen?
Radfahrer*innen dürfen Autos an der Ampel grundsätzlich rechts überholen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Rechtsüberholen erlaubt, wenn genügend Platz vorhanden ist und der Radweg oder Seitenstreifen dafür genutzt wird. Sind Radfahrer*innen auf der Fahrbahn, müssen sie besondere Vorsicht walten lassen. Autos dürfen nur dann rechts überholt werden, wenn sie stehen, also beispielsweise an einer roten Ampel warten. Wichtig ist dabei auch, dass keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen entsteht. Sobald sich die Fahrzeuge wieder in Bewegung setzen, ist das Überholen rechts nicht mehr erlaubt. Dann gilt wieder das allgemeine Rechtsfahrgebot für alle.
Und wie sieht es mit dem Einordnen in den Verkehr aus?

#6 Dürfen sich Radfahrer*innen zum Abbiegen in den fließenden Autoverkehr einordnen?
Ja – und das ist in vielen Fällen sogar notwendig. Wenn Radfahrer beispielsweise links abbiegen möchten, müssen sie sich wie ein Auto einordnen, also zunächst zur Fahrbahnmitte hin orientieren und dort gegebenenfalls warten, bis der Gegenverkehr vorbei ist. Dabei gelten für sie die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Schulterblick, Handzeichen geben und die Vorfahrt beachten. Wer sich unsicher fühlt, darf alternativ auch absteigen und das Fahrrad über die Fußgängerfurt schieben. Besonders wichtig ist es, vorausschauend zu fahren und auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, um riskante Situationen zu vermeiden.

#7 Radfahrstreifen und Schutzstreifen – das gilt für Autos
Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind für die Sicherheit von Radfahrer*innen vorgesehen und dürfen von Autofahrer*innen nicht befahren oder blockiert werden. Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie vom restlichen Straßenverkehr abgetrennt, während Schutzstreifen lediglich durch gestrichelte Linien markiert sind. Das unberechtigte Parken auf einem Radfahrstreifen oder das Fahren auf einem solchen Streifen ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 bis 100 Euro sowie möglicherweise einem Punkt in Flensburg bestraft. Besonders im urbanen Bereich, wo Radfahrer*innen häufig auf diese Streifen angewiesen sind, sind die Verstöße besonders gefährlich und gefährden die Verkehrssicherheit.
Auch beim Rechtsabbiegen kann es zu Strafen kommen ...

#8 Achtung beim Rechtsabbiegen: Hier drohen Strafen für Autofahrer*innen
Beim Rechtsabbiegen müssen Autofahrer*innen besonders vorsichtig sein, da Radfahrer*innen oftmals ebenfalls in dieselbe Richtung fahren und dabei schnell übersehen werden können. Es ist wichtig, vor dem Abbiegen den Schulterblick zu machen, um sicherzustellen, dass kein Fahrrad sich im toten Winkel befindet. Das Missachten kann nämlich schwerwiegende Unfälle zur Folge haben. Autofahrer*innen, die Radfahrer*innen gefährden oder sogar anfahren, müssen mit Bußgeldern bis zu 140 Euro und Punkten rechnen. Zudem droht ein Fahrverbot, wenn der Unfall zu einer schweren Verletzung führt.
Wer hat Vorrang im Kreisverkehr?

#9 Haben Radfahrer*innen im Kreisverkehr Vorrang?
Radfahrer*innen haben auch im Kreisverkehr Vorrang, wenn sie sich bereits im Kreisverkehr befinden. Autos, die in den Kreisverkehr einfahren, müssen warten, bis das Fahrrad den Verkehr nicht mehr behindert. Ein Verstoß gegen die Regelung kann mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Gerade in städtischen Gebieten, in denen häufig auch Radfahrstreifen durch den Kreisverkehr führen, ist besonders vorsichtiges Fahren erforderlich.